Allgemeine Geschäftsbedingungen
Übersetzungshinweis. Dies ist eine zur Erleichterung bereitgestellte Übersetzung. Allein die französische Fassung ist rechtsverbindlich (Sprachklausel). Original auf Französisch lesen →
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die „AGB") regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Gesellschaft Horizon Investissement, Herausgeberin der Plattform Milodomain.com, und jeder Person, die diese Plattform nutzt, um auf einen Top-Level-Domainnamen .fr zu bieten (nachfolgend der „Kunde"). Sie gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, einschließlich derjenigen, die vom Kunden ausgehen.
Artikel 1 — Identifikation des Herausgebers
Die Plattform Milodomain.com wird herausgegeben von:
- Firmenbezeichnung: Horizon Investissement
- Rechtsform: vereinfachte Aktiengesellschaft mit einzigem Aktionär (SASU)
- Stammkapital: 20.000 €
- Geschäftssitz: 78 avenue des Champs-Élysées, Büro 326, 75008 Paris, Frankreich
- Handelsregister Paris (RCS) Nr. 538 158 106
- SIRET-Nr.: 538 158 106 00038
- USt-IdNr.: FR25538158106
- EUID: FR7501.538158106
- Präsident: Jérôme Guiffault
- E-Mail: [email protected]
Horizon Investissement übt die Tätigkeit eines bei der offiziellen Registrierungsstelle der .fr-Erweiterung (der AFNIC) akkreditierten Registrars aus. In dieser Eigenschaft übermittelt sie selbst über die hierfür vorgesehenen technischen Protokolle (EPP) die Anträge auf Registrierung, Änderung und Übertragung von Domainnamen an die AFNIC. Ihre AFNIC-Akkreditierungsnummer ist im Impressum angegeben.
Artikel 2 — Gegenstand
Milodomain.com ist eine Plattform zur privaten Zuteilungsauktion von Top-Level-Domainnamen .fr. Sie ermöglicht dem Kunden:
- die Liste der Domainnamen einzusehen, deren Löschung durch die AFNIC kurzfristig vorgesehen ist und die Horizon Investissement in eigenem Namen zu registrieren versuchen wird (sogenannter „Snap"-Vorgang);
- auf diese Domainnamen im Rahmen von befristeten Verkäufen zu bieten;
- im Falle der Zuteilung, des erfolgreichen Snaps und der vollständigen Zahlung des Preises den zugeteilten Domainnamen als neuer Inhaber bei der AFNIC zugewiesen zu bekommen.
Horizon Investissement handelt als Verkäufer der Nutzungsrechte an den Domainnamen, die sie nach dem Snap-Vorgang in eigenem Namen registriert, unter Ausschluss jeglicher Vermittlungstätigkeit oder eines Verkaufsmandats für Rechnung Dritter. Es wird Horizon Investissement von keinem Dritten ein Verkaufsmandat erteilt: Die zur Auktion gestellten Domainnamen entsprechen ausschließlich Domainnamen, die natürlicherweise von der AFNIC freigegeben werden und die Horizon Investissement in eigenem Namen registriert. Milodomain.com stellt daher weder einen Marktplatz zwischen Drittinhabern noch eine freiwillige öffentliche Auktion beweglicher Sachen im Sinne der Artikel L. 321-1 ff. des französischen Handelsgesetzbuches dar.
Bei erfolgreichem Snap wird der Domainname vorläufig auf den Namen von Horizon Investissement bei der AFNIC registriert. Horizon Investissement handelt insoweit als Zwischenträger, ausschließlich in Erwartung der Zahlung durch den designierten Begünstigten Kunden. Die Übertragung der Inhaberschaft auf den Kunden erfolgt mit Bestätigung der vollständigen Zahlung mittels des in den AFNIC-Verfahren vorgesehenen Inhaberwechsels („interner Trade").
Der Rückgriff auf diese Zwischenträgerschaft verleiht Horizon Investissement keinerlei Nutzungsrechte am Domainnamen. Horizon Investissement verpflichtet sich ausdrücklich, von ihm keinen anderen Gebrauch zu machen als denjenigen, der zur Wahrung der Rechte des designierten Begünstigten Kunden in Erwartung des Inhaberwechsels strikt erforderlich ist.
Artikel 3 — Definitionen
In den vorliegenden AGB haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung:
- AFNIC: Association française pour le nommage Internet en coopération, offizielle Registrierungsstelle der .fr-Erweiterung.
- Registrar: bei der AFNIC akkreditierte Gesellschaft zur Bearbeitung von Anträgen auf Registrierung, Änderung und Übertragung von Domainnamen.
- Snap: technischer Vorgang, durch den ein Registrierungsantrag unmittelbar nach der tatsächlichen Löschung eines Domainnamens an die AFNIC übermittelt wird, um ihn einem neuen Inhaber zuzuweisen.
- Gebot: festes und unwiderrufliches Angebot, das der Kunde auf einen gelisteten Domainnamen abgibt, ausgedrückt in Euro ohne Steuern.
- Zuteilung: Zuteilung des Gebots an den Kunden, der bei Verkaufsschluss das höchste Angebot abgegeben hat.
- AuthCode: vom Registrar erzeugter Ausgangstransfercode, der es dem Inhaber ermöglicht, seinen Domainnamen zu einem anderen Registrar zu übertragen.
- Konto: persönlicher Bereich des Kunden auf Milodomain.com, dessen Zugang durch eine Kennung und ein Passwort geschützt ist.
- AFNIC-Kontakt: Gesamtheit der Inhaberinformationen (Vorname, Nachname, Postanschrift, Telefon, E-Mail), die in der WHOIS-Datenbank der AFNIC erfasst sind.
Artikel 4 — Anmeldung und Annahme der Bedingungen
Der Zugang zu den Bietfunktionen ist Kunden mit einem Konto vorbehalten. Die Anmeldung ist kostenlos und steht offen für:
- volljährige, geschäftsfähige natürliche Personen;
- juristische Personen, die durch eine bevollmächtigte Person ordnungsgemäß vertreten werden.
Die Erstellung des Kontos erfordert die vollständige Eingabe der folgenden Informationen: Vorname, Nachname, Postanschrift, Postleitzahl, Stadt, Land, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Passwort. Die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen ist eine wesentliche Vertragsbedingung, da sie zur Bildung des AFNIC-Kontakts des Kunden im Falle einer Zuteilung dienen.
Bei der Erstellung des Kontos akzeptiert der Kunde vorbehaltlos die vorliegenden AGB, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, das Impressum und die Datenschutzerklärung von Milodomain.com. Diese Annahme wird durch das vollständige Lesen der Vertragsdokumente verkörpert — wobei die Annahmeschaltfläche erst nach vollständigem Scrollen des Textes aktiviert wird — gefolgt von einem einzigen Kontrollkästchen. Die Annahme wird mit Zeitstempel versehen, in den Registern von Horizon Investissement vermerkt und dem Kunden gegenüber durchsetzbar.
Der Kunde verpflichtet sich, seine Informationen während der gesamten Dauer seiner Anmeldung aktuell zu halten. Jede spätere Änderung der Kontaktinformationen erfolgt von seinem persönlichen Bereich aus.
Artikel 5 — AFNIC-Namenscharta
Die Registrierung und der Betrieb eines Domainnamens unter der .fr-Erweiterung unterliegen der Namenscharta und den technischen Regeln der AFNIC, die jederzeit auf der Website www.afnic.fr einsehbar sind. Mit der Erstellung seines Kontos und der Abgabe eines Gebots erkennt der Kunde an, von diesen Regeln Kenntnis genommen zu haben, und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Der Kunde bestätigt insbesondere:
- dass er eine Verbindung mit dem europäischen Hoheitsgebiet hat, die den Anforderungen der AFNIC entspricht;
- dass er durch den ersteigerten Domainnamen keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere im Bereich Marken, Firmenbezeichnungen, Familiennamen, geografische Angaben oder Urheberrechte.
Artikel 6 — Bietverfahren
6.1. Veröffentlichung der Verkäufe und Kategorisierung
Milodomain.com veröffentlicht täglich die Liste der zur Auktion gestellten Domainnamen. Die Domainnamen werden je nach Qualität und Tiefe der zu ihnen verfügbaren Marktdaten in zwei Anzeigekategorien eingeteilt:
- Standardkategorie — das Datenblatt zeigt öffentlich das aktuelle Gebot, die Anzahl der Gebote, das Schlussdatum und das jeweils geltende Mindesteinstiegsgebot an. Dieses Mindesteinstiegsgebot wird standardmäßig auf 30 € netto festgesetzt. Für bestimmte Domainnamen kann Horizon Investissement ein über 30 € netto hinausgehendes Mindesteinstiegsgebot festlegen, das anhand einer internen Beurteilung unter Berücksichtigung objektiver, dem Domainnamen eigener Kriterien (technische Qualität, Alter, Bekanntheitsindikatoren, Nachfragesignale) bestimmt wird. Solange auf dem Datenblatt noch kein Gebot abgegeben wurde, behält sich Horizon Investissement das Recht vor, dieses Mindesteinstiegsgebot in Abhängigkeit von der Entwicklung dieser Beurteilung nach oben oder nach unten anzupassen. Mit der Abgabe eines ersten Gebots wird das Mindesteinstiegsgebot endgültig festgeschrieben und kann nicht mehr geändert werden. Der Kunde wird in jedem Fall auf dem Datenblatt des Domainnamens, deutlich erkennbar und vor jeder Gebotsabgabe, über den genauen Betrag informiert, der zum Zeitpunkt seiner Verpflichtung gilt.
- Premium-Kategorie — das Datenblatt zeigt weder das aktuelle Gebot noch die interne Bewertung des Domainnamens öffentlich an. Der Zugang zu diesen Informationen erfolgt durch Abgabe eines Mindestgebots von 30 € netto gemäß nachstehendem Artikel 6.2. Diese Kategorie umfasst die Domainnamen, für die Horizon Investissement über externe Bewertungselemente verfügt (öffentliche Marktsignale wie beobachtete konkurrierende Auktionen, SEO-Metriken, Domain-Alter).
Die Kategorie eines Domainnamens wird auf seinem Datenblatt eindeutig angegeben. Horizon Investissement behält sich das Recht vor, die Kategorie eines Domainnamens zu ändern, solange noch kein Gebot abgegeben wurde.
6.2. Mindestgebot und Zugang zum Premium-Datenblatt
Das Mindestgebot, mit dem auf einen Domainnamen — sei er in der Standard- oder der Premium-Kategorie — geboten werden kann, beträgt mindestens 30 € netto und kann höher sein, wenn das Datenblatt gemäß Artikel 6.1 ein höheres Mindesteinstiegsgebot ausweist. Dieses Mindestgebot stellt ein festes und durchsetzbares Angebot des Kunden dar und keine sofortige Zahlung. Bei der Abgabe eines Gebots werden weder eine Belastung noch eine bankseitige Vorautorisierung noch eine Sicherheitsleistung erhoben. Die Erhebung der geschuldeten Beträge erfolgt nur unter den kumulativen Bedingungen, die in nachstehendem Artikel 7 vorgesehen sind (erfolgreicher Snap und Bestimmung des Kunden als Begünstigten).
Bei den Domainnamen der Premium-Kategorie eröffnet die Abgabe eines Mindestgebots von 30 € netto dem Kunden auf seinem angereicherten Datenblatt den Zugang zu den folgenden Elementen: aktuelles Gebot, Anzahl der abgegebenen Gebote, von Horizon Investissement festgelegter Mindestpreis (Artikel 6.3) sowie Liste der Kennungen der anderen Bieter (Artikel 6.8).
Die Mindesterhöhungen zwischen zwei aufeinanderfolgenden Geboten sind auf +10 € über dem angezeigten aktuellen Gebot festgesetzt. Horizon Investissement behält sich das Recht vor, die Erhöhung auf Datenblättern mit hohen Beträgen in angemessenem Umfang anzupassen, was auf dem betreffenden Datenblatt angegeben wird.
6.3. Interner Mindestpreis und Recht der Nichtzuteilung
Bei den Domainnamen der Premium-Kategorie legt Horizon Investissement einen Mindestpreis im Sinne der Regeln über freiwillige Auktionsverkäufe fest (Artikel L. 320-1 ff. des französischen Handelsgesetzbuches, analog). Der Mindestpreis stellt die Schwelle dar, unterhalb derer Horizon Investissement sich vorbehält, den Domainnamen nicht zuzuteilen, gemäß üblicher Praxis von Verkäufen mit Mindestpreis. Dieser Mindestpreis wird auf der Grundlage objektiver öffentlicher Marktsignale festgelegt (auf spezialisierten Marktplätzen beobachtete konkurrierende Auktionen) und liegt in der Regel unterhalb der auf diesen Plätzen beobachteten Preise.
Der Mindestpreis wird nicht öffentlich angezeigt. Er wird dem Kunden offenbart, sobald er ein erstes Mindestgebot von 30 € netto auf dem betreffenden Datenblatt abgegeben hat, gemäß Artikel 6.2. Aus Loyalitätsgründen wird er öffentlich auf dem Datenblatt sichtbar, sobald das aktuelle Gebot die Hälfte des Mindestpreises erreicht.
Bei Schluss des Verkaufs sind zwei Szenarien möglich:
- Siegergebot größer oder gleich dem Mindestpreis — Der Kunde, der das höchste Gebot abgegeben hat, wird zum Begünstigten bestimmt. Die Zuteilung ist verbindlich und führt vorbehaltlich des Erfolgs des Snaps zur in Artikel 7 vorgesehenen Rechnungsstellung.
- Siegergebot unterhalb des Mindestpreises — Horizon Investissement kann aus objektiv gerechtfertigten Gründen entweder den Domainnamen dem Höchstbietenden zum Betrag seines Gebots zuteilen oder den Domainnamen nicht zuteilen. Die Entscheidung der Nichtzuteilung beruht auf objektiven, vorab angekündigten Kriterien, namentlich der offensichtlich unverhältnismäßig große Abstand zwischen dem Siegergebot und dem geschätzten Marktwert des Domainnamens unter Berücksichtigung der beobachteten Marktbedingungen (auf spezialisierten Marktplätzen beobachtete konkurrierende Auktionen, Verkaufshistorie vergleichbarer Domainnamen, öffentliche SEO-Signale wie Bekanntheitsmetriken und Alter). Im Falle der Nichtzuteilung erfolgt keine Belastung und es ist von den Bietern kein Betrag geschuldet.
Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass der Mindestpreis-Mechanismus eine im Voraus akzeptierte Bedingung der Verkaufsorganisation darstellt und dass er weder die automatische Zuteilung eines Domainnamens unterhalb des Mindestpreises noch Schadensersatz im Falle der Nichtzuteilung unter den im vorliegenden Artikel genannten Bedingungen verlangen kann. Vor der Abgabe eines Gebots auf einem Premium-Datenblatt wird der Kunde deutlich darauf hingewiesen, dass der Verkauf unterhalb des Mindestpreises nicht zustande kommt und dass ein reales Risiko der Nichtzuteilung besteht, auch wenn das eigene Gebot höher ist als das der anderen Bieter.
6.4. Verbindlicher und endgültiger Charakter der Gebote
Jedes abgegebene Gebot bindet den Kunden endgültig und kann weder zurückgezogen noch nach unten geändert werden. Der Kunde darf nur in Höhe des Betrags bieten, den er tatsächlich zu zahlen bereit ist. Ein irrtümlich abgegebenes Gebot — insbesondere aufgrund einer ungenauen Eingabe — bleibt dem Kunden gegenüber durchsetzbar. Der verbindliche Charakter des Gebots ist anhand des Server-Zeitstempels, der IP-Adresse, der durch E-Mail und Mobiltelefon verifizierten Konto-Sitzung und der vorherigen Annahme der vorliegenden AGB nachvollziehbar.
6.5. Anti-Sniping-Mechanismus
Um die Fairness des Verkaufs zu wahren, verlängert jedes in den letzten 3 Minuten vor Schluss abgegebene Gebot automatisch die Dauer des Verkaufs, sodass der Verkauf mindestens 3 Minuten ab dem Zeitstempel des neuen Gebots geöffnet bleibt. Diese gleitende Verlängerung wiederholt sich, solange weiterhin Gebote im 3 Minuten-Fenster abgegeben werden; bleibt für 3 aufeinanderfolgende Minuten ein Gebot aus, schließt der Verkauf automatisch. Die kumulierte Verlängerung ist auf 60 Minuten (eine Stunde) über den ursprünglich vorgesehenen Schluss hinaus gedeckelt.
6.6. Maßgeblicher Zeitstempel
Allein der Zeitstempel der Server von Milodomain.com, die mit einem Referenzzeitserver synchronisiert sind, ist im Falle einer Streitigkeit über den Zeitpunkt der Abgabe oder des Schlusses eines Gebots maßgebend. Der auf dem Bildschirm des Kunden angezeigte Countdown wird ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt und kann Horizon Investissement im Falle einer etwaigen Abweichung von der Serverzeit nicht entgegengehalten werden.
6.7. Identifikation des designierten Begünstigten Kunden
Bei Schluss des Verkaufs und vorbehaltlich der in Artikel 6.3 vorgesehenen Mindestpreisregeln wird der Kunde, der das höchste Gebot abgegeben hat, zum designierten Begünstigten erklärt. Diese Bestimmung ist vorläufig, solange der Snap bei der AFNIC nicht bestätigt ist. Die Bestimmung wird mit Bestätigung des Snaps endgültig. In der Zeit zwischen dem Verkaufsschluss und dem Snap-Vorgang bereitet Horizon Investissement den EPP-Registrierungsantrag anhand der im Konto des designierten Begünstigten Kunden befindlichen AFNIC-Kontaktinformationen vor. Der Status des Gebots ist jederzeit im persönlichen Bereich des Kunden einsehbar.
6.8. Bieterkennung
Um die Vertraulichkeit der Kunden zu wahren und gleichzeitig die Verfolgung des Verkaufs zu ermöglichen, wird jedem Kunden bei der Erstellung seines Kontos eine zufällige und stabile Bieterkennung zugewiesen, die aus einem oder zwei Buchstaben und drei Ziffern besteht (zum Beispiel: X247, DY418). Diese Kennung ist pro Konto eindeutig, während der gesamten Dauer des Kontos unveränderlich und wird im Falle einer Konto-Löschung keinem anderen Kunden neu zugewiesen. Sie ist die einzige, die in den Bieterlisten der angereicherten Datenblätter angezeigt wird (Artikel 6.2). Keine andere persönliche Information (Name, E-Mail, Stadt usw.) wird den anderen Bietern offengelegt.
6.9. Annullierung oder Neuterminierung bei schwerer technischer Anomalie
Im Falle der Feststellung einer schweren technischen Anomalie, die geeignet ist, die Fairness der Auktionen oder die Zuverlässigkeit der Capture-Vorgänge zu beeinträchtigen — insbesondere: Ausfall eines Infrastrukturanbieters, Versagen der Zeitsynchronisation der Server, schwerer Vorfall in den Systemen der AFNIC, längere Nichtverfügbarkeit der Plattform in den Stunden vor Schluss oder offensichtlicher Anzeigefehler auf dem Datenblatt eines Domainnamens —, behält sich Horizon Investissement das Recht vor, die Auktion zu annullieren oder zu einem späteren Datum neu zu terminieren, ohne Entschädigung auf der einen oder anderen Seite. Die betroffenen Kunden werden unverzüglich per E-Mail informiert. Bei Annullierung sind keine Beträge geschuldet oder eingezogen; bei Neuterminierung behält der Kunde das Recht, sein Gebot vor dem neuen Schluss zurückzuziehen.
Artikel 7 — Preis, Zahlungsmittel und Mehrwertsteuer
7.1. Preis
Der vom designierten Begünstigten Kunden geschuldete Preis entspricht dem Betrag seines Siegergebots, einschließlich aller Gebühren und Snap-Kosten. Es werden von Horizon Investissement keine zusätzlichen Service- oder Übertragungsgebühren für den Registrierungsvorgang und die anfängliche einjährige Betriebsdauer des Domainnamens in Rechnung gestellt.
7.2. Mehrwertsteuer
Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Steuern (netto). Die anwendbare Mehrwertsteuer wird zum am Rechnungsdatum geltenden Satz zum Preis hinzugerechnet:
- Privat- oder Geschäftskunde mit Sitz in Frankreich: 20 %;
- Geschäftskunde mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der über eine gültige USt-IdNr. verfügt: Reverse-Charge-Verfahren — keine Mehrwertsteuer berechnet;
- Kunde mit Sitz außerhalb der Europäischen Union: außerhalb des Anwendungsbereichs der französischen Mehrwertsteuer, gegen Nachweis.
7.3. Zahlungsmittel
Zahlungen erfolgen per Kreditkarte oder SEPA-Überweisung über den Zahlungsdienstleister Stripe, dessen Bedingungen und Datenschutzerklärung die Verarbeitung der Zahlungsdaten regeln. Horizon Investissement bewahrt keinerlei Kreditkartendaten auf.
7.4. Fälligkeit des Preises
Die Abgabe eines Gebots gibt Anlass zu keiner Belastung, keiner bankseitigen Vorautorisierung und keiner Sicherheitsleistung. Der Preis ist vom designierten Begünstigten Kunden nur unter der folgenden kumulativen Doppelbedingung fällig: (i) der Snap bei der AFNIC wurde erfolgreich durchgeführt und (ii) Horizon Investissement hat die Zuteilung des Domainnamens an den Kunden bestätigt. Der Preis ist dann sofort fällig, gemäß den in Artikel 9.1 vorgesehenen Fristen. Die entsprechende Rechnung wird ausgestellt und im persönlichen Bereich des Kunden innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach Eingang der Zahlung bereitgestellt.
7.5. Keine Belastung bei ausbleibendem erfolgreichem Snap oder Nichtzuteilung
Im Einklang mit dem Grundsatz „no catch, no pay" schuldet der Kunde in keinem der folgenden Fälle einen Betrag: (i) Scheitern des Snap-Vorgangs aus welchem Grund auch immer, (ii) Nichtzuteilung des Domainnamens in Anwendung des in Artikel 6.3 vorgesehenen Rechts (Siegergebot unterhalb des Mindestpreises), (iii) Auflösung der Zuteilung vor Ausführung der Zahlung. Der Kunde ist in diesen Fällen von jeder finanziellen Verpflichtung befreit. Da bauartbedingt keine bankseitige Vorautorisierung bestehen kann, ist auch keine Mittelblockade aufzuheben.
Artikel 8 — Vertretungsmandat und Inhaberschaft
8.1. Ausdrückliches Mandat
Der Kunde erteilt Horizon Investissement ein AUSDRÜCKLICHES MANDAT, im Falle eines erfolgreichen Snaps die Registrierung des Domainnamens IM NAMEN UND AUF RECHNUNG des Kunden bei der AFNIC vorzunehmen. Das Mandat wird im Rahmen der vorliegenden Leistung unentgeltlich erteilt.
8.2. Vorläufige Zwischeninhaberschaft
Aus technischen Gründen, die mit der EPP-Registrierungsfrist und der Sicherung des Vorgangs zusammenhängen, wird der Domainname VORLÄUFIG auf den Namen von Horizon Investissement registriert, die in diesem Fall als Bevollmächtigte des Kunden handelt. Diese Zwischeninhaberschaft ist strikt auf den Zeitraum beschränkt, der zur Sicherung der Zuteilung und der vollständigen Zahlung des Preises durch den Kunden erforderlich ist.
8.3. Nutzungsverbot durch den Bevollmächtigten
Während dieses Zeitraums verpflichtet sich Horizon Investissement ausdrücklich, keinerlei Gebrauch vom Domainnamen zu machen, ihn nicht an einen Dritten zu übertragen oder in irgendeiner Weise darüber zu verfügen. Das Mandat endet automatisch mit der Bestätigung der Übertragung der Inhaberschaft an den Kunden.
8.4. Übertragung der Inhaberschaft nach Zahlung (interner AFNIC-Trade)
Sobald die vollständige Zahlung durch den designierten Begünstigten Kunden bestätigt ist, nimmt Horizon Investissement den Inhaberwechsel des Domainnamens zugunsten des Kunden mittels des in den AFNIC-Verfahren vorgesehenen Vorgangs des „internen Trades" vor. Diese Übertragung der Inhaberschaft ist für den Kunden kostenlos, wird innerhalb von höchstens 48 Werkstunden nach der Zahlung wirksam und behält das ursprüngliche Ablaufdatum des Domainnamens bei.
8.5. Zugang zu erweiterten Verwaltungsfunktionen
Der Kunde verfügt ab der Zuteilung über einen Lesezugriff auf die Informationen des Domainnamens von seinem persönlichen Bereich aus (Name, Ablaufdatum, AFNIC-Status). Der Zugang zu den erweiterten Verwaltungsfunktionen — insbesondere die Änderung der DNS-Server, die Ausgabe des Ausgangstransfer-AuthCodes, die Verlängerung des Registrierungszeitraums und die Änderung des technischen Kontakts — wird hingegen erst ab der Bestätigung der vollständigen Zahlung und der Durchführung des in Artikel 8.4 vorgesehenen Inhaberwechsels eröffnet. Bis zu diesem Datum gewährleistet Horizon Investissement die technische Kontinuität des Dienstes mithilfe der Standardparameter.
8.6. Ausgangstransfer zu einem anderen Registrar
Ab dem Inhaberwechsel zugunsten des Kunden kann dieser jederzeit beantragen, seinen Domainnamen zu einem anderen Registrar zu übertragen. Der AFNIC-AuthCode, der für eine einmalige Verwendung gültig ist, wird dem Kunden in seinem persönlichen Bereich kostenlos zur Verfügung gestellt. Die gegebenenfalls vom Zielregistrar erhobenen Gebühren gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Im Einklang mit den seit dem 1. Juli 2015 geltenden AFNIC-Regeln stellen der Wechsel des Registrars („Transfer") und der Inhaberwechsel („Trade") zwei eigenständige Vorgänge dar und können nicht zu einem einzigen Verfahren zusammengeführt werden.
8.7. Laufzeit und Verlängerung
Die im Zuteilungspreis enthaltene anfängliche Registrierungsdauer beträgt ein (1) Jahr ab dem effektiven Datum der Registrierung bei der AFNIC. Spätere Verlängerungen werden zu den auf Milodomain.com angegebenen geltenden Tarifen in Rechnung gestellt, ohne stillschweigende Verlängerung. Bei fehlender Verlängerung durch den Kunden wird der Domainname gemäß den AFNIC-Regeln freigegeben.
Artikel 9 — Zahlungsverzug und Fehlverhalten
9.1. Regularisierungsfrist
Bei ausbleibender Zahlung des designierten Begünstigten Kunden innerhalb einer Frist von 48 Stunden nach Bestätigung der Zuteilung (erfolgreicher Snap) richtet Horizon Investissement an den Kunden eine Mahnung per E-Mail, mit der ihm eine zusätzliche Frist von 72 Stunden zur Regularisierung der Zahlung eingeräumt wird.
9.2. Auflösung und Vertragsstrafe
Erfolgt keine Regularisierung innerhalb der in Artikel 9.1 vorgesehenen zusätzlichen Frist von 72 Stunden, wird die Zuteilung von Rechts wegen ohne weitere Formalität aufgelöst.
Horizon Investissement ist sodann berechtigt, vom säumigen Kunden als vertragliche Strafklausel eine pauschale Entschädigung zu verlangen, die zur Deckung der anfallenden Verwaltungs- und Technikkosten sowie des aus dem Zahlungsverzug resultierenden geschäftlichen Schadens dient und wie folgt berechnet wird:
- ein fester Betrag von fünf (5) Euro netto;
- zuzüglich zehn Prozent (10 %) des Nettopreises des zugeteilten Gebots;
- insgesamt im Rahmen einer globalen Obergrenze von fünfzehn Prozent (15 %) des Nettopreises des zugeteilten Gebots, zuzüglich Mehrwertsteuer.
Diese Entschädigung ist von Rechts wegen ab der Auflösung fällig, unbeschadet des Rechts von Horizon Investissement, gegebenenfalls die Zuerkennung ergänzender Schadensersatzansprüche zu verlangen, sollte sich der tatsächlich erlittene Schaden als höher erweisen.
Gemäß Artikel 1231-5 des französischen Code civil erkennen die Parteien ausdrücklich an, dass das Gericht von Amts wegen oder auf Antrag des Kunden den Betrag dieser Vertragsstrafe ermäßigen oder erhöhen kann, wenn er sich gegenüber dem von Horizon Investissement tatsächlich erlittenen Schaden als offensichtlich überhöht oder geringfügig erweist.
Diese Vertragsstrafe gilt für mit jedem Kunden geschlossene Verträge, gleichviel, ob er als Verbraucher oder als Unternehmer handelt.
9.3. Eskalation an die nachfolgenden Bieter
Im Falle der Auflösung wegen Zahlungsverzugs kann Horizon Investissement nach eigenem Ermessen die Zuteilung des Domainnamens den Bietern, die ein Angebot abgegeben haben, in absteigender Reihenfolge der gebotenen Beträge zum Preis jedes dieser Angebote vorschlagen, vorbehaltlich der Annahme und Zahlung durch den angesprochenen Bieter. Der Vorschlag wird per E-Mail formuliert und eröffnet dem angesprochenen Bieter eine Frist von 48 Stunden, um anzunehmen und die Zahlung vorzunehmen; bei ausbleibender Antwort oder Annahme innerhalb dieser Frist kann Horizon Investissement den nächsten Bieter in absteigender Reihenfolge ansprechen, bis einer von ihnen annimmt oder die Liste erschöpft ist. Bei Erschöpfung der Liste, ohne dass ein Bieter angenommen hat, kann der Domainname in den Direktverkaufskatalog von Horizon Investissement aufgenommen werden.
9.4. Sperrung und Ausschluss
Horizon Investissement kann den Zugang zum Konto eines säumigen Kunden unverzüglich und ohne Vorankündigung sperren. Jeder Wiederholungsfall, jedes offensichtlich betrügerische Verhalten (Verwendung mehrerer Konten, falsche Informationen, Abgabe von Geboten ohne tatsächliche Erwerbsabsicht) kann den endgültigen Ausschluss des Kunden zur Folge haben, unbeschadet etwaiger gerichtlicher Schritte.
Artikel 10 — Gewährleistungen und Haftung des Kunden in Bezug auf Rechte Dritter
10.1. Vorherige Gewährleistung
Der Kunde gewährleistet zum Zeitpunkt der Abgabe seines Gebots, dass er die üblichen Prüfungen vorgenommen hat, um sicherzustellen, dass der Domainname keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere im Bereich Marken, Firmenbezeichnungen, Geschäftsbezeichnungen, geografische Angaben, Urheberrechte sowie die Regeln der AFNIC-Namenscharta.
10.2. Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, Horizon Investissement von jedem Anspruch, jedem Verfahren oder jeder Verurteilung jedweder Art freizustellen, die gegen Horizon Investissement aufgrund der Registrierung oder des Betriebs eines dem Kunden zugeteilten Domainnamens gerichtet sein könnten, einschließlich der vor der AFNIC geführten SYRELI- oder PARL-Verfahren, der UDRP-Verfahren, der Klagen wegen Markenverletzung, unlauteren Wettbewerbs oder Schmarotzertums. Diese Freistellungspflicht erstreckt sich auf alle entstandenen Kosten, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten.
Diese Freistellungspflicht gilt nicht, wenn der Schaden seine Hauptursache in einem Horizon Investissement zurechenbaren Verschulden findet, insbesondere im Falle der redaktionellen Hervorhebung eines Domainnamens, den Horizon Investissement trotz Kenntnis einer charakterisierten Verletzung eines Drittrechts wissentlich zum Verkauf gehalten hätte.
10.3. Vorfilterung
Horizon Investissement führt vorgelagerte Filterverfahren durch, um Domainnamen, die offensichtlich Rechte Dritter verletzen, von der Auktion auszuschließen, insbesondere durch automatisierte Abfrage von Markendatenbanken. Diese Filterung stellt jedoch lediglich eine Sorgfaltsmaßnahme dar und ersetzt in keinem Fall die eigenen Prüfungen des Kunden. Sie kann weder als rechtliche Validierung des Domainnamens durch Horizon Investissement ausgelegt werden, begründet keine Vermutung der Rechtmäßigkeit des Domainnamens und verlagert die Haftung des Kunden im Falle einer Verletzung von Rechten Dritter nicht.
Artikel 11 — Notifikations- und Rücknahmeverfahren
Jede Person, die der Auffassung ist, dass ein zur Auktion gestellter oder zugeteilter Domainname ihre Rechte verletzt, kann eine begründete Mitteilung an Horizon Investissement über das unter der Adresse [email protected] verfügbare Formular richten. Die Mitteilung muss enthalten:
- die vollständige Identität des Anzeigenden (oder seines Vertreters);
- den betroffenen Domainnamen;
- die Beschreibung des geltend gemachten Rechts und die entsprechenden Nachweise (Markenurkunde, Handelsregisterauszug usw.);
- die Gründe, aus denen der Domainname als Verletzung des genannten Rechts angesehen wird;
- eine eidesstattliche Erklärung über die Gutgläubigkeit des Anzeigenden.
Horizon Investissement prüft die Mitteilung innerhalb einer Frist von 48 Werkstunden. Bei einer offensichtlich begründeten Mitteilung kann Horizon Investissement, ohne dass dies eine Anerkennung der Haftung darstellt, den Domainnamen aus dem Verkauf nehmen oder, falls er bereits zugeteilt wurde, den designierten Begünstigten Kunden informieren und den technischen Betrieb in Erwartung einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Parteien oder einer Entscheidung der zuständigen Stellen (AFNIC, SYRELI, Gerichte) aussetzen.
Artikel 12 — Widerrufsrecht
12.1. Art der Leistung und Beginn der Frist
Die vom Kunden auf Milodomain.com erworbene Leistung besteht in einem Dienst des Versuchs der Capture und Zuteilung eines Domainnamens bei der AFNIC, umfassend:
- die technische Vorbereitung des Snap-Vorgangs;
- die Reservierung der dafür vorgesehenen technischen und betrieblichen Ressourcen;
- die Ausführung des EPP-Capture-Befehls genau im Moment der Freigabe des Domainnamens durch die AFNIC;
- und, im Erfolgs- und Zahlungsfall, die Ausführung des Vorgangs des Inhaberwechsels („interner Trade") zugunsten des Kunden.
Diese Leistung beginnt unmittelbar nach Schluss der Auktion, mit der Vorbereitung des Registrierungsantrags. Gemäß den Artikeln L. 221-18 ff. des französischen Verbrauchergesetzbuchs verfügt der Verbraucherkunde grundsätzlich über eine Frist von vierzehn (14) Tagen, um sein Widerrufsrecht ab Vertragsschluss auszuüben.
12.2. Ausnahme vom Widerrufsrecht (Artikel L. 221-28, 1° des französischen Verbrauchergesetzbuchs)
Gemäß Artikel L. 221-28, 1° des französischen Verbrauchergesetzbuchs kann das vierzehntägige Widerrufsrecht nicht bei Dienstleistungsverträgen ausgeübt werden, die vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden, sofern:
- die Ausführung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat; und
- dieser ausdrücklich anerkannt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Vertrag vollständig erbracht ist.
Durch Klick auf die Schaltfläche „Bieten" auf einem Datenblatt:
- verlangt der Verbraucherkunde ausdrücklich, dass der Capture-Dienst des Domainnamens unmittelbar nach Schluss der Auktion, vor Ablauf der vierzehntägigen Frist, beginnt;
- erkennt er ausdrücklich an, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald die Leistung vollständig erbracht ist, das heißt sobald der Capture-Versuch durchgeführt wurde (sei das Ergebnis eine erfolgreiche Capture oder ein Snap-Scheitern).
Die Tatsache, dass die Zahlung erst nach Schluss des Verkaufs, nach Bestätigung eines erfolgreichen Snaps, erfolgt, hat keinen Einfluss auf diese Qualifikation: Der Kern der Leistung (Vorbereitung, Mobilisierung der Ressourcen und Durchführung des Capture-Versuchs) ist mit der Durchführung des Snap-Versuchs vollzogen.
Der so eingeholte Verzicht ist gegenüber dem Verbraucherkunden nur durchsetzbar, soweit er klar, sichtbar und gesondert gemäß den Anforderungen von Artikel L. 221-25 des französischen Verbrauchergesetzbuchs vorgelegt wurde.
12.3. Ausübung des Widerrufsrechts und Teilausführung der Leistung
Sollte eine der Voraussetzungen von Artikel L. 221-28, 1° nicht erfüllt sein (keine ausdrückliche Zustimmung zum sofortigen Beginn oder kein ausdrücklicher Verzicht), so behält der Kunde die Möglichkeit, sein Widerrufsrecht während vierzehn (14) Tagen ab Vertragsschluss auszuüben, auch wenn der Capture-Versuch bereits begonnen hat.
Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts nach Erfolg des Capture-Versuchs, jedoch vor der tatsächlichen Übertragung der Domain an den Kunden bei der AFNIC, erkennt der Kunde an, dass der wesentliche Teil der Leistung (Capture-Verfahren, an die AFNIC gezahlte Registrierungsgebühren, Mobilisierung technischer und betrieblicher Ressourcen) bereits erbracht wurde.
In Anwendung von Artikel L. 221-25 Absatz 2 des französischen Verbrauchergesetzbuchs kann der für die bereits erbrachte Leistung anteilig geschuldete Betrag dann umfassen:
- die Gesamtheit der an die AFNIC für den betreffenden Domainnamen gezahlten Registrierungsgebühren;
- sowie einen angemessenen Betrag zur Deckung der von Horizon Investissement aufgewendeten technischen und administrativen Kosten, bis zu einer Obergrenze von fünfzehn (15) Euro netto allein für diese Verwaltungskosten.
12.4. Modalitäten und Erstattung
Der Kunde übt sein Widerrufsrecht durch jedes Mittel aus, das seinen Widerrufswillen unzweideutig zum Ausdruck bringt, insbesondere durch eine an [email protected] gerichtete E-Mail unter Angabe des oder der betroffenen Domainnamen.
Wird das Widerrufsrecht wirksam ausgeübt, so erstattet Horizon Investissement die dem Kunden geschuldeten Beträge innerhalb einer Höchstfrist von vierzehn (14) Tagen ab Eingang des Widerrufsantrags.
Sofern der Kunde nichts Abweichendes vereinbart, erfolgt die Erstattung mit dem gleichen Zahlungsmittel, das für die ursprüngliche Transaktion verwendet wurde; bei technischer Unmöglichkeit kann sie mit jedem anderen geeigneten Mittel (insbesondere SEPA-Überweisung) ohne zusätzliche Kosten für den Kunden erfolgen.
Der erstattete Betrag entspricht dem vom Kunden gezahlten Preis einschließlich aller Steuern, gegebenenfalls abzüglich des für die bereits erbrachte Leistung anteilig geschuldeten Betrags gemäß Absatz 12.3 oben.
Artikel 13 — Haftung von Horizon Investissement
13.1. Bemühungspflicht
Horizon Investissement unterliegt bei der Ausführung ihrer Leistungen einer Bemühungspflicht. Sie garantiert weder die absolute Verfügbarkeit der Plattform noch den systematischen Erfolg eines Snap-Vorgangs, der von technischen Faktoren und Marktbedingungen außerhalb ihres Einflussbereichs abhängt (Verfügbarkeit der AFNIC-Infrastruktur, Wettbewerb durch andere Registrare, Netzwerklatenz usw.). Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Leistung einen Zufallscharakter im Sinne des allgemeinen Vertragsrechts (Artikel 1128 ff. des französischen Code civil) aufweist, und akzeptiert diesen Zufallscharakter durch die Anmeldung zur Auktion.
13.2. Haftungsobergrenze
Die Gesamthaftung von Horizon Investissement gegenüber dem Kunden, aus welchem Grund auch immer, darf den vom Kunden für die streitige Zuteilung tatsächlich gezahlten Nettobetrag nicht überschreiten. Diese Beschränkung gilt weder im Falle eines groben Verschuldens oder einer arglistigen Täuschung seitens Horizon Investissement noch im Falle eines Personenschadens noch in den Fällen, in denen eine solche Beschränkung gesetzlich verboten wäre.
13.3. Ausschluss bestimmter Schäden
Horizon Investissement kann in keinem Fall für indirekte Schäden, die dem Kunden entstehen, haftbar gemacht werden, insbesondere für Betriebsverluste, Umsatzverluste, entgangene Chancen, Verlust von Kundschaft, Image- oder Ranking-Verluste, selbst wenn diese Schäden vorhersehbar wären.
Artikel 14 — Höhere Gewalt
Keine der Parteien kann für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten haftbar gemacht werden, wenn diese auf einem Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs beruht. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere, ohne dass diese Liste abschließend ist: Ausfälle, Unterbrechungen oder einseitige Änderungen der AFNIC-Systeme, Cyberangriffe, die einen Dienstleister oder Lieferanten betreffen, längere Unterbrechungen der Telekommunikationsnetze, Naturkatastrophen, bewaffnete Konflikte, Terrorakte, Entscheidungen öffentlicher Behörden, die die Erfüllung unmöglich machen.
Sollte sich der Fall höherer Gewalt über mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage erstrecken, kann jede Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung beenden, ohne Entschädigung auf der einen oder anderen Seite.
Artikel 15 — Personenbezogene Daten
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist ausführlich in der Datenschutzerklärung beschrieben, die Bestandteil der vorliegenden AGB ist. Horizon Investissement handelt als Verantwortlicher im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO) und des geänderten Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978.
Artikel 16 — Beschwerden und Verbrauchermediation
16.1. Beschwerden
Jede den Dienst betreffende Beschwerde kann an Horizon Investissement per E-Mail an [email protected] oder per Post an die im Impressum angegebene Adresse gerichtet werden. Horizon Investissement verpflichtet sich, den Eingang der Beschwerde so schnell wie möglich zu bestätigen und eine begründete Antwort innerhalb einer angemessenen Frist von höchstens dreißig (30) Tagen ab Eingang zu erteilen.
16.2. Verbrauchermediation
Gemäß den Artikeln L. 611-1 ff. des französischen Verbrauchergesetzbuchs wird der Verbraucherkunde, der nach Einreichung einer schriftlichen Beschwerde bei Horizon Investissement gemäß den Bedingungen von Artikel 16.1 keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat, darüber informiert, dass er kostenlos auf den Verbrauchermediationsdienst zurückgreifen kann, dem Horizon Investissement angeschlossen ist. Die Kontaktdaten des zuständigen Mediators werden im Impressum bereitgestellt und, mangels effektiver Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Konsultation, auf einfache Anfrage an die Adresse [email protected].
16.3. Europäische Online-Streitbeilegungsplattform
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 vom 21. Mai 2013 kann der Kunde auch auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS) unter der Adresse ec.europa.eu/consumers/odr zugreifen.
Artikel 17 — Anwendbares Recht
Die vorliegenden AGB sowie jeder zwischen Horizon Investissement und dem Kunden geschlossene Vertrag unterliegen dem französischen Recht unter Ausschluss jeder kollisionsrechtlichen Regel, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würde.
Artikel 18 — Zuständiges Gericht
Mangels einvernehmlicher Lösung oder im Wege der Mediation wird jede Streitigkeit, die sich auf den Abschluss, die Erfüllung, die Auslegung oder die Beendigung der vorliegenden AGB bezieht, der ausschließlichen Zuständigkeit des Tribunal judiciaire de Paris oder des Tribunal des activités économiques de Paris, je nach Art der Streitigkeit, unterworfen.
Die vorliegende Gerichtsstandsklausel steht der Anwendung der zwingenden Schutzregeln des französischen Verbrauchergesetzbuchs zugunsten des Verbraucherkunden nicht entgegen, der die Möglichkeit behält, das Gericht seines Wohnsitzes anzurufen.
Artikel 19 — Sprache, Änderungen und Salvatorische Klausel
19.1. Vertragssprache
Die vorliegenden AGB sind in französischer Sprache abgefasst, die als einzige zwischen den Parteien verbindlich ist. Jede etwaig auf Milodomain.com angebotene Übersetzung wird ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt und kann im Falle einer abweichenden Auslegung nicht gegenüber der französischen Fassung Vorrang haben.
19.2. Änderungen
Horizon Investissement behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Jede wesentliche Änderung wird dem Kunden mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail oder Mitteilung in seinem persönlichen Bereich zur Kenntnis gebracht. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Annahme. Bei fehlender Annahme kann der Kunde sein Konto vor Inkrafttreten kostenlos kündigen. Die zum Zeitpunkt der Änderung laufenden Gebote unterliegen weiterhin der zum Zeitpunkt ihrer Abgabe geltenden Fassung.
19.3. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB von einem zuständigen Gericht für nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre volle Wirksamkeit. Die nichtige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die die ursprüngliche Absicht der Parteien möglichst nahekommend widerspiegelt.
19.4. Laufzeit
Die Laufzeit des für einen zugeteilten Domainnamen geschlossenen Vertrags entspricht der Gültigkeitsdauer dieses Domainnamens bei der AFNIC. Die Pflichten, deren Natur eine Anwendung über diese Laufzeit hinaus impliziert (insbesondere die Artikel 10, 13, 17 und 18), bleiben über die Beendigung des Vertrags hinaus bestehen.